Zum Vertrag von Lissabon nach dessen Ablehnung durch die Iren

Von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Die Abstimmung der Iren war ein Akt der Freiheit, der für alle Völker der EU das Recht verteidigt hat. Jetzt entrüstet sich die politische Klasse über die Iren, die no zum Vertrag von Lissabon gesagt haben, und beweist ihre Verachtung der Menschen und Völker. Schon der erneute Vertragsschluss nach dem Scheitern des Verfassungsvertrages im Jahre 2005 in Frankreich und den Niederlanden war demokratisch ein Skandal. Solange nicht alle Völker über die schicksalhafte Entwicklung der Union zum Grossstaat abstimmen dürfen, leben wir in obrigkeitlichen Parteienstaaten, nicht in demokratischen Republiken, die Gemeinwesen der Freiheit und des Rechts sein wollen und sollen. Man wird die Iren erneut zwingen abzustimmen.

Schon darum muss der Widerspruch gegen die Unterdrückung durch die Eurokraten aufrechterhalten bleiben, durch Öffentlichkeitsarbeit, durch Wahlen, durch Prozesse.
Das Bundesverfassungsgericht wird die von mir betriebene Verfassungsbeschwerde so schnell als möglich entscheiden, hoffentlich hinreichend dem Recht verpflichtet. Bis dahin wird der Bundespräsident das Zustimmungsgesetz nicht unterzeichnen und den Vertrag nicht ratifizieren. Auch in Grossbritannien und in Tschechien sind die obersten Gerichte mit dem Vertrag befasst. Für Österreich bereite ich eine Verfassungsklage vor. (mehr…)

Deutscher Afghanistaneinsatz ohne politische Vernunft

Von Jürgen Rose

Mit der Übernahme der schnellen Eingreiftruppe QRF im Norden ist die Bundeswehr erstmals mit einem reinen Kampfverband in Afghanistan im Einsatz. Zeitgleich zum Beginn des Kommandos wurden deutsche Soldaten bei einem Anschlag verletzt. Der Kriegsschauplatz ist für westliche Truppen inzwischen gefährlicher als der im Irak, vor allem aber leidet die afghanische Bevölkerung, ausländische Helfer ziehen sich zurück. Die Koalition in Berlin will das Bundeswehr-Mandat dennoch im Herbst verlängern und 1000 weitere Soldaten entsenden.

«Wichtig ist, die Deutschen in Kunduz zu bekämpfen und zu töten. Die Deutschen sind der wichtigste Feind im Norden, und wegen ihrer Stationierung in Kunduz wird diese Stadt bald zum Kandahar des Nordens.» Die Ansage von Taliban-Kommandeur Qari Bashir Haqqani an die Bundeswehr vor wenigen Wochen macht deutlich, dass der Boden für die deutsche Isaf-Truppe auch in der stets als relativ friedlich dargestellten Besatzungszone Nord immer heisser wird. Aus den von ihr kontrollierten Gebieten im Süden stösst die afghanische Guerilla über Provinzen im Westen immer weiter auf die von den Deutschen gehaltenen Positionen vor. In blutigen Gefechten gelang es zwar den Isaf-Verbänden im Herbst 2007 und in diesem Frühjahr, die Organized Militant Forces genannten Feindkräfte zurückzuschlagen – aber nur vorläufig. Mitte Juni vermochten es die Taliban in einem spektakulären Handstreich, das Sarpossa-Gefängnis in Kandahar zu stürmen. Nicht nur die afghanische Staatsmacht, sondern auch die internationalen Besatzungstruppen wurden regelrecht vorgeführt.
Von daher erstaunt es nicht, dass die Pariser Afghanistan-Konferenz im Juni eine ernüchternde Bilanz des Nato-Militäreinsatzes gezogen hat. «Die Sicherheitslage ist seit Anfang 2006 deutlich instabiler geworden, vor allem im Süden und Osten des Landes, einige Distrikte sind nach wie vor grösstenteils unzugänglich für afghanische Amtsträger und Helfer. Etwa 6% aller Schulen wurden niedergebrannt oder geschlossen, wodurch etwa 200 000 Kinder nicht unterrichtet werden können. 220 Schüler und Lehrer kamen durch militärische Gewalt ums Leben», hiess es im Abschlusspapier. (mehr…)

“Diese Ermächtigungsklauseln lassen schon an schlimmere Zeiten denken”

Peter Mühlbauer

Ein Interview mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider zum Lissabon-Vertrag, Teil 1

Karl Albrecht Schachtschneider, ordentlicher Professor em. an der Universität Erlangen-Nürnberg und Autor zahlreicher rechtswissenschaftlicher Schriften, gehört zu den sehr wenigen Menschen, die den fast 500 Seiten umfassenden Lissabon-Vertrag nicht nur komplett gelesen, sondern auch auf seine möglichen und wahrscheinlichen Konsequenzen hin abgeklopft haben. Derzeit führt er für den Abgeordneten Peter Gauweiler, aber auch im eigenen Namen eine Klage gegen den Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht.

Herr Professor Schachtschneider, Sie sagen, der Lissabon-Vertrag ‘entdemokratisiert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten.’ Warum genau ist das so?

Professor Schachtschneider: Das ist das größte Problem der Unionsverträge. Ich darf die Grundlagen des demokratischen Prinzips ansprechen: Nur ein Volk kann demokratisch legitimieren. Das europäische Volk, das durch das Europäische Parlament vertreten werden könnte, gibt es nicht. Deswegen hat die Europäische Union keine originäre Hoheit.
Darum werden auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsetzungsakte der Europäischen Union durch die nationalen Parlamente legitimiert – in Deutschland also durch den Bundestag und den Bundesrat – und nicht durch das Europäische Parlament. Das Gericht sagt, dieses stützt nur die demokratische Legitimation, kann diese aber erst ergeben, wenn das Parlament anders gewählt wird. Das ist das Entscheidende: Das Parlament wird nicht gleichheitlich gewählt. Das Stimmgewicht jedes Wählers muss ‘gleich’ sein, das heißt, es darf nach ständiger Rechtsprechung allenfalls um 33% vom Stimmgewicht anderer Wähler abweichen. Auch in der Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht unlängst zu den Ãœberhangmandaten fällte, ging es um dieses Stimmgewicht. Bei europäischen Wahlen weicht das Stimmgewicht aber um bis zu 1200% ab, nämlich im Verhältnis der deutschen Bürger zu den Bürgern Maltas. Das Europäische Parlament kann also die demokratische Legitimation nicht erbringen. (mehr…)

Aufrüstungsgebot, EuGH und Korruptionsanreize, Teil 2

Weltwirtschaftliches Wirken der EU, Parteienstaat und Ethnogenese, Teil 3

Justiz-Sumpf Deutschland

Ein ehemaliger Richter spricht von “konsequenten Manipulationen”

Von Hans-Joachim Selenz, Freace

Ein Richter im Ruhestand läßt die Republik erbeben. Die Wellen schlagen immer höher. Dabei berichtete der Mann nur von seiner Arbeit. Seiner Arbeit innerhalb der deutschen Justiz. Es ist ein Rückblick mit Brisanz. Der Blick in einen kriminellen Sumpf (Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 “Konsequente Manipulation”). “Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’”. Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: “Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann.”
Würde dies ein einfacher Bürger behaupten, der von einem dieser kriminellen Gesetzeswächter gerade seiner Rechte beraubt wird, säße er - mit hoher Wahrscheinlichkeit - alsbald hinter Gittern. Es sei denn, es ist die Wahrheit - siehe Selenz’ Kommentar “Kriminelle Staatsanwälte”. Ex-Richter Fahsel berichtet weiter: “Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.” Kriminelle Richter und Staatsanwälte waren trotzdem “sakrosankt”, wie Ex-Richter Fahsel es formuliert, “weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.” Besser kann man den Zustand in den Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit deren Hilfe Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat mißbrauchen. (mehr…)

[ME]: Eigentlich ein lesenswerter Artikel, der letzte Abschnitt steht jedoch dazu in völligem Gegensatz, unverständlich das plötzliche Umschwenken ins Naive.

Deutsche Kanzlerin Merkel ein Stasi-Spitzel ?

Rubrik: ARTIKEL 18 - Verwirkung von Grundrechten von admin am 30. May. 2008

Sankt Gallen/Berlin (29.05.2008) - Die Deutsche Kanzlerin soll als Stasi - Mitarbeiterin an Bespitzelungen des ehemaligen DDR Regimekritikers Robert Havemanns, im Jahr 1980 teilgenommen haben.

schweizmagazin

Robert Havemann erhielt 1965 ein Berufsverbot und wurde am 1. April 1966 aus der Akademie der Wissenschaften der DDR ausgeschlossen der auch Angela Merkel angehörte.. In den Folgejahren wurden von ihm zahlreiche SED-kritische Publikationen in Form von Zeitungsbeiträgen und Büchern (unter anderem Fragen Antworten Fragen; Robert Havemann: Ein deutscher Kommunist; Morgen) veröffentlicht.
1976 protestierte er gegen die Ausbürgerung des DDR-kritischen Liedermachers Wolf Biermann. Er tat dies in Form eines Briefes, den er an den Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker gerichtet hatte und ließ den Brief im westdeutschen Nachrichtenmagazin Der Spiegel veröffentlichen. Im Jahr 1976 verhängte das Kreisgericht Fürstenwalde einen unbefristeten Hausarrest gegen Havemann (auf seinem Grundstück in Grünheide). Sein Haus und seine Familie (und auch die Familie seines Freundes Jürgen Fuchs, die er 1975 in sein Gartenhaus aufnahm) wurden rund um die Uhr von der Stasi überwacht. (mehr…)

Gefährliches Spiel

“Nationaler Sicherheitsrat” - was macht die Union so selbstsicher?

Von Michael Jäger

Zuerst möchte man es nur lächerlich finden, dass die Union zum wiederholten Mal eine “Sicherheitsstrategie” auftischt, die nicht einmal von der FDP mitgetragen wird, was seit langem bekannt ist, und von den anderen Parteien schon gar nicht. Die Union weiß genau, eine parlamentarische Mehrheit wird es für ihren Vorstoß nie geben. Aber das kann uns nicht beruhigen, denn der Vorstoß zielt ja gerade auf Unabhängigkeit von parlamentarischen Mehrheiten. Das ist überhaupt nicht komisch: Wenn die Union öffentlich überlegt, wie ihr “Nationaler Sicherheitsrat” gegen das Parlament seine Routinearbeit erledigen würde, muss sie sich doch auch heimlich gefragt haben, wie er gegen das Parlament zu allererst eingerichtet werden kann. Und ihre Antwort kennen wir nicht.
“Die Diskussion über die aktuellen Bundeswehr-Einsätze macht deutlich, dass es notwendig ist, die Sicherheitspolitik Deutschlands der Öffentlichkeit stärker zu vermitteln und sie zu begründen”, heißt es zur Erklärung. Der Afghanistan-Krieg hat die Deutschen nicht von der Notwendigkeit der Einsätze überzeugt, sie wollen die Lehren, die George W. Bush aus dem 11. September zog, partout nicht mittragen; und was sich gar nicht von selbst versteht, in diesem Fall artikuliert sich die Wählermehrheit auch als parlamentarische Mehrheit. Der zitierte Satz spricht aber von einer Sicherheitspolitik, die nicht erst zur Wahl gestellt wird, um dann eventuell Bevölkerung und Parteien zu überzeugen. Nein, sie ist offenbar bereits vorhanden, muss nur noch gegen die Bedrohung durch den Mehrheitswillen gesichert werden. So lesen wir, als Teil multinationaler Eingreifverbände müsse die Bundeswehr auch dann kurzfristig einsatzfähig sein, wenn eine Entscheidung des Bundestages “nicht rechtzeitig” herbeigeführt werden könne.  (mehr…)

Friedensverräter

Die Verfassungsrichter kassieren eine rot-grüne Legende

Von Jürgen Rose

Lügen haben kurze Beine”, besagt eine Volksweisheit. Aber mehr als fünf Jahre - bis zum 7. Mai 2008 - hat es immerhin gedauert, die während des Irak-Krieges amtierende Bundesregierung einer schamlosen Täuschung der deutschen Öffentlichkeit zu überführen. Hatte Kanzler Schröder stets hoch und heilig versichert, man sei nicht an einem unter US-Kommando geführten Krieg gegen den Irak beteiligt, urteilte nunmehr das Bundesverfassungsgericht: “Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden.” Um die fliegenden NATO-Gefechtsstände hatte Ankara die Alliierten gebeten, als Saddam Hussein drohte, jeder Verbündete der USA in der Region, der die Aggression gegen sein Land unterstütze, werde Ziel von Verteidigungsschlägen sein. Deutsche Luftwaffensoldaten stellten etwa ein Drittel der Besatzungen, ohne sie wäre ein Einsatz des NATO-AWACS-Verbandes unmöglich gewesen.
Entscheiden musste Karlsruhe über eine Klage der FDP-Fraktion, weil sich die rot-grüne Bundesregierung seinerzeit geweigert hatte, für diese Operation der Bundeswehr das Plazet des Parlamentes einzuholen. Mit dem jetzt ergangenen Urteil, das der Klägerin vollständig Recht gibt, hat das höchste Gericht dieses Landes bewusst einen Meilenstein gesetzt - die parlamentarischen Beteiligungsrechte an bewaffneten Einsätzen deutscher Streitkräfte dürfen nicht ignoriert werden. So konstatiert der 2. Senat wohl nicht zufällig im Blick auf die heutige globale NATO-Strategie: “Wegen der politischen Dynamik eines Bündnissystems ist es umso bedeutsamer, dass die größer gewordene Verantwortung für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte in der Hand des Repräsentationsorgans des Volkes liegt.”  (mehr…)

Konservativer Horrorkatalog

Die “Sicherheitsstrategie für Deutschland” der CDU/CSU

Von Tobias Pflüger / IMI

Am Dienstag hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine 16-seitige “Sicherheitsstrategie für Deutschland” verabschiedet.[1] Das Dokument wurde unter der Federführung von Volker Kauder von Unionsfraktionsvize Andreas Schockenhoff (sein Wahlkreis ist Ravensburg-Bodensee) erarbeitet und sowohl mit Kanzlerin Angela Merkel als auch Militärminister Franz-Josef Jung sowie Innenminister Wolfgang Schäuble abgestimmt.
Mit dieser CDU/CSU-Sicherheitsstrategie wird eine umfassende Militarisierung der Außen- und Innenpolitik angestrebt, deshalb ist die breite Rückendeckung innerhalb der CDU/CSU umso besorgniserregender. Geplant ist u.a. die Bildung eines “Nationalen Sicherheitsrats” analog zu den USA, mit dem eine Zentralisierung der Entscheidungsbefugnisse im Kanzleramt bezweckt wird; ferner soll die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit noch weiter aufgeweicht und die Möglichkeiten für Bundeswehreinsätze im Inland ausgeweitet werden. Der konservative Horrorkatalog visiert sogar offen Militäreinsätze zur Rohstoffsicherung an. Militäreinsätze sollen nicht zwingend nur mit Mandat des UN-Sicherheitsrates stattfinden. Auch ist eine Aushöhlung des Parlamentsvorbehaltes geplant, d.h. die Abstimmung über Auslandseinsätze der Bundeswehr soll trotz klarem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch mal ohne Zustimmung des Bundestages erfolgen können.

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Der schwarze Winkel

Vor siebzig Jahren initiierte das Nazi-Regime die Aktion »Arbeitsscheu Reich«. Der 21. April 1938 leitete den Höhepunkt der Verfolgung von »Asozialen« ein

Von Christian Linde

Im Sommer 1938 stieg die Zahl der Häftlinge in den Konzentrationslagern Nazi-Deutschlands sprunghaft an. Der Grund: Die systematische Verfolgung einer bis dahin in den Lagern unbekannten Häftlingsgruppe: »Asozia le«. Den ersten Akt bildete eine Aktion der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) am 21. April 1938. Auf einen Schlag wurden Tausende »seßhafte« Fürsorgeempfänger festgesetzt. Einrichtungen, in denen Hilfesuchende bis dato Schutz suchten, stellten sich dabei in den Dienst des Verfolgungsapparates und meldeten Mittellose und andere Marginalisierte. Zweiter Akt der Massenverhaftungen und Verschleppungen: Knapp zwei Monate später wurden von der Kriminalpolizei erneut Tausende Menschen festgenommen. Bettler, Landstreicher, Suchtkranke, säumige Unterhaltspflichtige, Sinti und Roma. Höchst unterschiedliche Personengruppen, die eines einte: der Kontakt zum Fürsorgesystem. Im Zuge dieser Verhaftungswelle wurden mehr als 10000 Menschen in Konzentra tionslager verbracht. (mehr…)

 

Anmerkung Orlando Pascheit, NachDenkSeiten: Aus gegebenem Anlass habe ich dazu schon einmal geschrieben und möcht dies noch einmal wiederholen:
Wir wähnen uns immer so weit entfernt von jenen Zeiten und propagieren bei jeder Gelegenheit die Unwiederholbarkeit der NS-Schandtaten. Aber Geschichte wiederholt sich nicht in seiner äußeren Form. Aber wie beginnt heutzutage Ausgrenzung? Heute haben wir die Aktion “Fördern und Fordern”, da schwingt dann schon mit, dass derjenige, der sich nicht fordern lässt, auch keine Förderung verdient. Gewiss wird heute nicht vom “Gemeinschaftsfremden” gesprochen, auch nicht von “Volksgemeinschaft”, aber ist der Titel der unsäglichen Broschüre des damaligen Wirtschaftsministers Clement “Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im Sozialstaat” so weit entfernt von solcher Gesinnung?

So werden dann aus Opfern einer verfehlten Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik arbeitsscheue Asoziale gemacht. Wobei schon rein rechnerisch bei 3,5 Mio. Arbeitlosen und 1,5 Mio. offenen Stellen (sehr optimistische Zahlen) etliche beim Fördern und Fordern rausfallen. Diese übriggebliebenen 2 Mio. könnten laut Weltökonomen der Bildzeitung durch eine weitere Absenkung der Sozialhilfe und durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors in Lohn und Brot kommen. Man muss also nur Druck auf diese Abzocker machen. Die obszöne Agitation der Bildzeitung unter Mitwirkung bekannter Wissenschaftler gegen Hartz-IV-Empfänger als arbeitsscheue Schmarotzer kommt der Selektion des Menschen in seinem Wert oder Unwert für den “Volkskörper” sehr nahe.

Die bittere Wahrheit

VON GERHART BAUM

Der Terrorismus, stellt die Sicherheitsbehörden vor besondere Schwierigkeiten. Die Täter sind flexibel organisiert, schwer zu infiltrieren und als Verdächtige zu erkennen. Damit wächst das Bedürfnis zur vorbeugenden Risikobekämpfung - eine Tendenz, die nicht neu ist, sondern schon mit den Ausnahmegesetzen zur Abwehr der RAF und dann im Kampf gegen die sogenannte organisierte Kriminalität in den 90er Jahren begann. Die Sicherheitsbehörden werden immer stärker im Vorfeld der Straftatbegehung und des Tatverdachts tätig. (…)
Präventive Maßnahmen sind unverzichtbar, aber sie dürfen nicht zu einem "entgrenzten Präventionsstaat" führen. "Wer vorbeugen will, weiß nie genug", stellt Heribert Prantl zu Recht fest. Das Bundesverfassungsgericht fordert daher auch bei Vorfeldermittlungen, dass sich die Annahme einer Gefahr, die der Grund für das staatliche Handeln ist, stets auf konkrete Fakten im Tatsächlichen stützen muss. Es muss also die hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für ein besonders geschütztes Rechtsgut entsteht. (mehr…)

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