Die Allmächtigen

[ME] Auch wenn nach aktueller Lage das BKA-Gesetz im Bundesrat abgelehnt werden sollte, gilt nach § 81 StGB auch die Vorbereitung als Hochverrat:

„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
– § 81 StGB

Ermittler sollen dem neuen BKA-Gesetz zufolge mit richterlicher Genehmigung heimlich Computer durchsuchen dürfen. Das Bundeskriminalamt wird so zur Bundes-Superpolizei.
Von Heribert Prantl

Der heutige Tag ist ein bemerkenswerter Tag in der deutschen Rechtsgeschichte. Es ist der Tag, an dem die Entmachtung der Staatsanwaltschaft Gesetz wird - und zwar beginnt diese Entmachtung ganz oben, an der Spitze des Strafverfolgungs-Systems: Die Bundesanwaltschaft verliert ihre Sachherrschaft in den Terrorverfahren an das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA-Gesetz, das an diesem Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll, führt nämlich dazu, dass in Terrorsachen im Zweifel das Bundeskriminalamt, also die Polizei, das Sagen hat - und damit die diesem vorgesetzte Behörde, das Bundesministerium des Inneren.
Nicht mehr der Generalbundesanwalt, sondern Minister Schäuble führt künftig das entscheidende Wort. Denn die Verhütung von Straftaten, die das neue Gesetz dem BKA zuweist, schlägt die Verfolgung von Straftaten, für die die Bundesanwaltschaft zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft, die Herrin des Ermittlungsverfahrens, die dafür sorgen soll, dass dem Gesetz Genüge getan wird, wird zur nachgeordneten Behörde. (mehr…)



Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß

Das BKA-Gesetz macht heimliche Grundrechtseingriffe möglich - gegen die sich der betroffene Bürger nicht wehren kann.
Ein Kommentar von Heribert Prantl

Einer der größten, wichtigsten, ja fundamentalsten Sätze des Grundgesetzes steht in Artikel 19 Absatz 4: Dieser Satz garantiert jedem Menschen, der von “von der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt” wird, dass ihm “der Rechtsweg offen” steht. Der Satz war, als er vor sechzig Jahren ins Grundgesetz geschrieben wurde, ein kühner Satz. Der große Staatsrechtler Richard Thoma bezeichnete ihn als den “Schlussstein in dem Gewölbe des Rechtsstaats”.

Ein Hohn auf die Rechtsschutzgarantie

Das neue BKA-Gesetz reißt diesen Schlussstein aus dem Gewölbe. Es ersetzt ihn durch einen Laib löchrigen Käse., der eingewickelt ist in den Satz: Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß. Das neue Gesetz gibt nämlich der obersten Bundespolizeibehörde, also der öffentlichen Gewalt, die Macht zu allen möglichen Grundrechtseingriffen - von denen aber der betroffene Bürger nichts erfährt; also kann er sich auch nicht dagegen wehren. (mehr…)

Die Drei-Sterne-Verstärker des Pentagon

USA: Orwellsche Beziehungen zwischen Militärexperten, dem Verteidigungsministerium und TV-Sendern

Von Thomas Pany

Ja, es sind gefährliche Verbindungen, "Liaisons dangereuses" (1), die der gestern erschienene und heute viel diskutierte Enthüllungsbericht (2) der New York Times offenlegt. Und nein: Viele dürften das dort geschilderte anrüchige Beziehungsgeflecht zwischen dem amerikanischen Verteidigungsministerium, einem Stab von zwischenzeitlich bis zu 75 Offizieren a.D., die außerdem beste Verbindungen zu 150 militärischen Firmen unterhielten, und einer Handvoll Fernsehsender mit höchsten Reichweiten nicht wirklich schockieren – man ist vom Pentagon schon einiges gewohnt. Besonders unter der Führung des ehemaligen Verteidigungsministers Donald Rumsfeld, der den Informations-Krieg neu aufgeschärft hat (vgl. "Das Netz muss wie ein feindliches Waffensystem bekämpft werden" (3)).
Und doch birgt der elf Seiten lange Einblick (4) in die Strukturen einer militärisch-medialen-unternehmerischen Zusammenarbeit Dimensionen, die man orwellianisch nennen kann. 8000 Seiten Material – E-Mail-Korrespondenz, Gesprächstranskripte von Treffen, Reiseberichte, Briefings, Aufzeichnungen einer "Pentagon talking points operation" usw. - haben die Journalisten ausgewertet, um eine "symbiotische Beziehung" aufzudecken, "in der die gewöhnlichen Trennlinien zwischen Regierung und Journalismus bis zur Unkenntlichkeit verwischt werden". Den Zugang zum Material hat sich die Zeitung gerichtlich erstritten. Im Zentrum des Berichts steht die Fabrikation und das Wirken einer Meinungsmaschine, die sich das Pentagon durch eine enge Zusammenarbeit mit hochrangigen ehemaligen Militärs aufgebaut hat. Die Generäle und Colonels a.D. arbeiten bei großen Fernsehsendern, wie Fox News, NBC, CNN, CBS, ABC u.a., und großen Zeitungen, wie z.B. auch der New York Times, als Experten für militärische Fragen. Die Öffentlichkeit unterstellt ihnen Autorität, Glaubwürdigkeit, gute Informationen und auch ein gewisses Maß an Unabhängigkeit bei ihren Analysen etwa der Situation im Irak oder bei Beurteilungen des Gefangenenlagers in Guantanamo. Das Verteidigungsministerium verwendete die Militärexperten für beide Fälle als sogenannte "message machines". Als "trojanische Pferde" sollten die ehemaligen Generäle auf ihren prominenten Plätzen in den unabhängigen Medien die richtige Botschaft hinausrufen: Gute Nachrichten aus dem Irak und über die gute Behandlung der Gefangenen in Camp Delta. (mehr…)

BKA auf Hausbesuch

Von Frank Brendle

Die Polizei soll in Zukunft heimlich Videokameras in Privatwohnungen installieren dürfen. Der Lauschangriff, also das Abhören von Wohnungen, ist ohnehin schon möglich. Das neue Bundeskriminalamtsgesetz, das Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erarbeitet haben und das junge Welt vorliegt, erlaubt außerdem die heimliche Onlinedurchsuchung, um Computer auszuspionieren.
Das Bundeskriminalamt (BKA) wird damit mehr und mehr zum »deutschen FBI«. Es soll künftig selbst verdeckte Ermittler einsetzen, Rasterfahndungen veranlassen, Platzverweise aussprechen, Verdächtige festnehmen und erkennungsdienstlich behandeln dürfen. Bisher war das den Länderpolizeien vorbehalten. Das BKA erhält so massiv erweiterte Polizeibefugnisse und zugleich Befugnisse eines Geheimdienstes. Dafür soll die Behörde um 130 Planstellen aufgestockt werden und jährlich zehn Millionen Euro mehr erhalten. (mehr…)

Dazu auch in der ZEIT: Grenzüberschreitung per Gesetz

 

“Aufgezwungen und unnötig”

Die elektronische Gesundheitskarte kommt. Ärzte und Datenschützer bezweifeln ihren Nutzen und warnen vor totaler Transparenz

Von Birgit v. Criegern

gesundheitskarte.jpgIm April 2008 erfolgen konkrete Schritte zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für alle versicherten Patienten in der Bundesrepublik. Dafür werden Kartenlesegeräte in Arztpraxen bereitgestellt, mit denen die neue Karte ebenso wie die alte Versichertenkarte gelesen werden kann. “Fast unbemerkt”, so kritisieren die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (1) (IPPNW), werde “Europas ehrgeizigstes Großprojekt verwirklicht: Die elektronische Totalvernetzung des deutschen Gesundheitswesens.” Beschlossen (2) wurde das Projekt vom Bundestag bereits 2004. Mit der Gesundheitskarte kommt ein umfassendes System zur zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten.
Ãœber die Folgen zentraler Krankendateien auf Servern bei Kassen oder kommerziellen Anbietern sei die Bevölkerung aber gar nicht “objektiv” informiert worden, mahnt das Bündnis “Stoppt die eCard!” (3) von IPPNW, der Freien Ärzteschaft e. V., Bundesverband der Ärztegenossenschaften u. a., sowie von Datenschutz-Initiativen, seit Januar. Die neue Karte soll ein Foto und Versichertenstammdaten enthalten. Notfalldaten mit zusätzlichen medizinischen Angaben können nach Wunsch registriert werden. Rezepte sollen mittelfristig nur noch über die eCard verschrieben werden, auf der sie von der Praxis bis zur Apotheke verzeichnet sind. Auf der Karte selbst ist nur wenig Speicherplatz. Doch mit einem integrierten Mikrochip wird sie der Schlüssel, mit dem Krankheitsdaten von Arztpraxen und Apotheken in einen Internet-Zentralserver geleitet werden sollen. Informationen wie Röntgenbilder, Arztbriefe, vererbte Krankheiten und eingenommene Medikamente landen dann in dem Datenspeicher, mit dem sich laut Vorhaben alle Praxen, Krankenhäuser und Krankenkassen vernetzen sollen. Als elektronische Krankenakte können diese Informationen auf Wunsch von Krankenkassen verwaltet werden. (mehr…)

129a: Lesereise hinter Gitter

Wie die Telepolis-Autorin Heike Schrader ins Visier des Staatsschutzes geriet

Von Harald Neuber

129a.jpgEs sollte eine gewöhnliche Lesereise werden. Ein halbes Dutzend Termine hatte Heike Schrader, die auch für Telepolis schreibt (1), vor den Weihnachtsfeiertagen vereinbart. Am Montag traf sie aus der griechischen Hauptstadt Athen auf dem Flughafen Köln-Bonn an, um unter anderem in Berlin und Nürnberg ein Sachbuch vorzustellen. Doch der Routineeinsatz begann mit einer unangenehmen Ãœberraschung. Noch auf der Gangway wurde die 42-jährige Publizistin von Beamten des Bundeskriminalamtes festgenommen. Schrader, die mit ihrem griechischen Ehemann seit Jahren in Athen wohnt und für zahlreiche deutsche Medien tätig ist, wird vorgeworfen, an der “Bildung terroristischer Vereinigungen” beteiligt und “flüchtig” gewesen zu sein. Wenige Wochen, nachdem die Bundesanwaltschaft im Fall der “militanten gruppe” ( Richter prüfen Terrorvorwurf (2)) ein rechtswidriges Vorgehen bescheinigt wurde, zeichnet sich ein neuer Justizskandal ab.
Die Maschine der German Wings war auf dem rheinischen Flughafen gelandet, als eine ungewöhnliche Durchsage kam. “Wir wurden aufgefordert, unsere Ausweisdokumente bereit zu halten”, erinnert sich Schrader. Polizeibeamte, hieß es, hätten über Funk eine Kontrolle der Passagiere angemeldet. Dann ging alles ganz schnell.
Namentlich wurde die Journalistin noch auf der Gangway von Zivilbeamten des Bundeskriminalamtes im Empfang genommen und in eine Haftanstalt nach Bonn gebracht, wo sie über Nacht festgehalten wurde. Einblick in den Haftbefehl bekam die Journalistin erst am Abend. 129a Abs. 1. Nr. 1 (3) stand dort. Sie soll demnach an der Bildung terroristischer Vereinigungen mit dem Ziel beteiligt gewesen sein, “Mord”, “Totschlag”, “Völkermord”, “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” oder “Kriegsverbrechen” zu begehen. (mehr…)

Lügen in Zeiten der Folter - Von Rüdiger Göbel

Stasi 2.0

 Wenn ein Staat seine Bürger unter Generalverdacht stellt

gestapo-1.jpgAuf dem “Aktion Mensch”-Filmfestival “über morgen” ist derzeit A Scanner Darkly zu sehen, die Verfilmung des gleichnamigen Romans von Philip K. Dick. Nur vordergründig handelt der Animationsfilm von einer von Drogen zersetzten Gesellschaft. In Wahrheit fällt sie ihrer eigenen Paranoia zum Opfer. Ein gewaltiger Staatsapparat und seine ausführenden Organe haben nichts anderes zu tun, als unablässig zivile Risiken und Gefahren zu konstruieren - um auf diese Weise Legitimation für allumfassende Kontrolle und Ãœberwachung zu erlangen. Regisseur Richard Linklater spielt auf die Situation in den USA nach dem 11. September 2001 an, als die politische Balance zwischen Freiheit und Sicherheit aus den Fugen geriet.

Der Riss in der demokratischen Tektonik hat sich bis ins “alte Europa” fortgesetzt. Auch hier werden Persönlichkeitsrechte immer mehr zugunsten eines instrumentalisierten Sicherheitsdiskurses aufgeweicht. Jüngstes Beispiel ist die Verabschiedung des “Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen” durch den deutschen Bundesrat. Darin ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung verankert. Ab Januar sollen die Kommunikationsdaten aller Bürger sechs Monate lang aufbewahrt werden: Alle Telefonverbindungen samt Datum, Uhrzeit und bei Mobiltelefonaten zusätzlich dem geografischen Standort. Jeglicher Verbindungsaufbau mit dem Internet. Sämtlicher E-Mail-Verkehr inklusive Absender, Empfänger und Betreffzeile sowie jeder Zugriff auf das Postfach. Und alle Fax- und SMS-Nachrichten. (mehr…)

Wohin der Weg geht

Der Beschluß der Vorratsdatenspeicherung und die absehbaren Folgen

Freace

schiller-rauber-terror.jpgAm Freitag hat der deutsche Bundestag - wie nicht anders zu erwarten, immerhin besitzt die “große Koalition” aus SPD und CDU dort die absolute Mehrheit - das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der Fall einer kürzlich in Großbritannien verurteilten Frau kann zweifellos als Beispiel dafür dienen, wohin der Weg dieses Gesetzes führen wird. Am Freitag hatte sich die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview gegenüber DeutschlandRadio beklagt, daß die Informationsbasis der Bevölkerung “offenbar so schlecht” sei. Es sei ja gar nicht so, daß die Inhalte von Gesprächen, E-Mails oder sonstiger Kommunikation nun gespeichert würden. Tatsächlich werden “nur” die Verbindungsdaten - verbunden mit dem jeweiligen Standort im Falle von Mobiltelephonen - gespeichert. Genau diese Erfassung von Verbindungsdaten erscheint Berichten vom vergangenen Jahr zufolge sogar dem amerikanischen Geheimdienst NSA - sicherlich nicht wegen seiner Zurückhaltung bekannt - ausreichend. Die Folgen für den einzelnen, wenn dies mit weiteren Bestrebungen - zweifellos nicht nur der NSA - verknüpft würde, wurden hier bereits im Sommer des vergangenen Jahres erläutert.
Eine weitere Aussage Zypries’ in dem Interview kann nur als Lüge bezeichnet werden. Auf die Frage, ob “die informationelle Selbstbestimmung nicht mehr zum Selbstverständnis einer modernen Demokratie” gehöre, sagte sie: “Doch, natürlich. Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.” In Wahrheit ist es hingegen so, daß dieses im sogenannten “Volkszählungsurteil” des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1983 erklärte Recht dem Bürger eben gerade die Befugnis darüber einräumt, “grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.” (mehr…)

Alle unter Verdacht

Ulla Jelpke


rauberlupe.jpgDie Bundesregierung bleibt unbeeindruckt – trotz landesweiter Proteste will sie den »Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung« durchpeitschen. Noch am Montag protestierte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff in Saarbrücken gegen das Vorhaben, da es u.a. Journalisten zu Geheimnisträgern zweiter Klasse mache. »Man kann nicht die Freiheit schützen, indem man Grundrechte abschafft«, sagte Raff. Aus Protest gegen das Vorhaben war der in Ingolstadt erscheinende Donaukurier am Wochenende mit geschwärzter Titelseite erschienen. Der Widerstand soll am heutigen Dienstag fortgesetzt werden: In über 40 Städten sind Kundgebungen und Mahnwachen geplant.
Hinter dem sperrigen Titel des Gesetzes, das voraussichtlich am Donnerstag im Bundestag beraten wird, verbergen sich weitreichende Eingriffe in die Grundrechte. Insbesondere wird der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten und Anwälten vor verdeckten Ermittlungsmaßnahmen nicht gewährleistet. Es soll prinzipiell erlaubt werden, Telefonate von Ärzten, Journalisten und Anwälten abzuhören – Strafverteidiger aber sollen dagegen abgesichert werden. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges, zeigte sich damit in einem am Montag veröffentlichten Spiegel-Interview unzufrieden. Er verwies darauf, daß es »hochsensible Gespräche« auch bei anderen Anwälten als Strafverteidigern geben könne, ebenso bei Journalisten. »Der Schutz der Berufsgeheimnisträger ist kein Selbstzweck, es geht hier um die Freiheit der Bürger, um sensibelste Bereiche, in denen der Staat nicht herumzuschnüffeln hat.« (mehr…)

Eine schwarze Utopie

 Nicht der Staat verursacht Krisen und Elend - der entfesselte Markt zerstört Mensch, Natur und Gesellschaft. Wer anderes behauptet, betreibt neoliberale, reaktionäre Propaganda.

Von Elmar Altvater

pollerpups.jpgGuido Hülsmanns Replik auf Jörg Huffschmid ist schnoddrig, daher erfrischend, aber gar nicht radikal und obendrein ein grandioser Unfug. Er hätte wie der Staubsauger im alten Beatles Film „The Yellow Submarine“ sich selbst aufsaugen müssen. Wenn schon kein Staat, dann bitte auch keine staatlich direkt oder indirekt finanzierte Professoren. Überhaupt sollte sich jeder „Professor“ nennen können. Und die Kinder sollten nicht auf öffentliche Schulen gehen. Öffentlicher Nahverkehr möge verschwinden und das private Automobil endlich zu seinem Recht kommen. Aber bitte auf privat finanzierten Straßen, nicht auf öffentlichen.
Die Bahn soll privat werden, und dann werden die Strecken so geführt wie zur Zeit der Kaffee-Barone im Bundesstaat Sao Paulo: kreuz und quer durch die Landschaft zu den Herrensitzen der Fazendas, aber an den Agglomerationen der Massen vorbei. Es geht ja nicht um Verkehrsbedürfnisse, sondern um profitträchtige Abschöpfung von Kaufkraft. In dieser privaten Anarchowelt werden nicht nur die Freie Universität Berlin oder die Technische Universität München wie Unternehmen geführt, der Rendite verpflichtet und nicht der Wahrheit, dem Erkenntnisdrang oder dem Eros der Pädagogik. Irgendwie wird man das Kulturerbe der Menschheit schon auf den Hülsmann kriegen. (mehr…)

Freiheit und Staat

km. Das Streben nach Freiheit ist ein Menschheitsstreben. Freiheit im Sinne von Selbstbestimmung ist ein Wesensbestandteil der Menschenwürde.
© Zeit-Fragen.ch

dsc08204kl.jpgDas Streben nach Freiheit resultiert zum einen aus der bitteren Erfahrung der Unfreiheit, die für den Menschen immer mit sozialer Diskriminierung, Knechtung und Gewalt, Unterdrückung und Entwürdigung verbunden ist, zum anderen aus dem Wissen um das wahre Glück eines freien Lebens. Das Streben nach Freiheit war und ist immer ein Leitmotiv im Kampf gegen Unrecht, Unterdrückung und Gewalt. Zeugnisse des Freiheitsstrebens sind aus allen Zeiten und Kulturen überliefert.
Grundlegend für das europäische Verfassungsdenken seit der Französischen Revolution sind die Freiheitsideen des Aufklärungszeitalters. Philosophen dieses Zeitalters haben sich systematisch mit der Frage der Freiheit und Selbstbestimmung beschäftigt und die Idee des Gesellschaftsvertrages formuliert. Diese Philosophen gehen davon aus, dass jeder Mensch im Naturzustand absolut frei und keiner Macht unterworfen ist und diese Freiheit nur durch den freien Willen aller Gesellschaftsmitglieder in einem Gesellschaftsvertrag eingeschränkt werden darf, und zwar alleine zum Schutz von Freiheit und Eigentum, Sicherheit und Leben. Freiheit bedarf des Eigentums (soziale Gerechtigkeit), der Sicherheit und natürlich des Lebens (Schutz vor Gewalt). (mehr…)

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