Die Grenze zur Willkür überschritten

Schäuble importiert CIA-Gestapo-Methoden
Zeit-Fragen.ch

Die Vorschläge von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur sogenannten Terrorbekämpfung sind ein weiterer alarmierender Beleg dafür, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auf einer sich zunehmend beschleunigenden Fahrt hin zu einem totalitären Überwachungsstaat befindet.
gestapo.jpgAusgehend von den USA ist bei den Kriegspartnern der US-Regierung seit September 2001 ein verstärkter Ausbau der Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten zu beobachten, bei gleichzeitiger Beschneidung von Menschen- und Bürgerrechten. Offiziell begründet wurde diese Entwicklung mit dem Anschlag auf das World Trade Center. In Tat und Wahrheit wurde eine schon länger geplante Geostrategie mit dem Ziel der Weltherrschaft in Gang gesetzt, die eine Blutspur von Kriegen nach sich zieht (Afghanistan, Irak und vielleicht Iran) und im Inneren der kriegführenden Länder Diktaturen aufbaut.
Während sich viele der Illusion hingaben, in Europa wegen der langen Tradition der Aufklärung und der Bürgerrechte und nach den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts sicher vor einer erneuten Diktatur zu sein, haben die meisten europäischen Regierungen auf Druck von Washington die Weichen neu gestellt.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte nach dem 11. September 2001 nicht nur von einer «uneingeschränkten Solidarität» mit der US-Regierung gesprochen, sondern auch kriegerische Taten folgen lassen. Auch im Inneren folgte sein damaliger Innenminister Otto Schily (SPD) den Leitlinien der neokonservativen Bush-Regierung. Knallhart setzte er den sogenannten «Otto-Katalog» durch, der eine Vielzahl von Einschränkungen der Bürgerrechte beinhaltete.
Die Merkel/Steinmeier-Regierung setzt den begonnen Kurs der Schröder/Fischer-Regierung nahtlos fort. Die Ãœberwachung der Bürger hat inzwischen Dimensionen angenommen, die jenseits der Grenze zwischen einem demokratischen und einem totalitären Staat liegen. Erinnert sei an die verschiedenen Abhörgesetze, an die Vorschläge, Privatcomputer auszuspionieren, an die Mautstellen für Lkw, die ebenfalls systematisch zur Ãœberwachung genutzt werden sollen und vielleicht auch schon lange werden. Erinnert sei an die Ãœberwachung des Zahlungsverkehrs oder die Weitergabe solcher Daten an die USA. Erinnert sei nicht zuletzt daran, dass die Bundesregierung plante und nach wie vor plant, Flugzeuge mit Zivilpersonen an Bord gegebenenfalls abschiessen zu lassen. (mehr…)

Jobcard, Vorratsdatenspeicherung, Rasterfahndung und “Bundestrojaner” höhlen Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus: Gesellschaft für Informatik besorgt über Datensammeleifer öffentlicher Stellen

Cornelia Winter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gesellschaft für Informatik e.V.

idw_logo_blau.jpgAls besorgniserregend hat Matthias Jarke, Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) den zunehmenden Datensammeleifer öffentlicher Stellen bezeichnet. Mit der ab dem 1. Januar 2008 geltenden Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, der Rasterfahndung sowie der Überlegung, private Computer mittels eines Trojaners ohne Wissen des Betreffenden durchsuchen zu wollen, habe die flächendeckende Sammlung von Daten und die mögliche Überwachung der Bevölkerung eine neue Qualität erreicht, so Jarke.
Durch solche Maßnahmen werde das verfassungsrechtliche Prinzip von Datenhoheit und Datensparsamkeit drastisch vernachlässigt und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung systematisch ausgehöhlt. Dies gelte auch für die in der Öffentlichkeit noch wenig wahrgenommenen Pläne zur Einführung des “Elektronischen Einkommensnachweises” (ELENA, früher Jobcard). (mehr…)

Kein Recht auf Privatsphäre bei der Nutzung des Internet

Twister (Bettina Winsemann)

Der Bundesinnenminister sucht nach einer Verfassungsänderung, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht das Internet gleich als “Sozialsphäre” statt als “Privatsphäre”, womit alle Probleme für Online-Untersuchungen entfallen würden

totale-uberwachung.jpgDer Bundesinnenminister sieht die Onlinedurchsuchung als unverzichtbar an, plädiert diesbezüglich für eine Verfassungsänderung. Eine solche Änderung wäre eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit, so Wolfgang Schäuble. Wenn man dies genau betrachtet, so heißt dies auch, dass eine Onlinedurchsuchung zur Zeit mit der Verfassung nicht vereinbar wäre. Diese Meinung ist konträr zu jener, die die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in ihrer Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden (eingelegt vom ehemaligen Bundesinnenminister Gerhard Baum (1) bzw. von einem Mitglied der Linkspartei und mir (2)) gegen das neue Verfassungsschutzgesetz NRW (3) vertritt ( Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen (4))

Der Rechner – keine Privatsphäre, sondern “Sozialsphäre”
Interessant ist dabei die Ansicht des von der Landesregierung beauftragten Professors für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht in Bezug auf die Privatsphäre, sofern sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet steht. Die Problematik des “Kernbereichs der privaten Lebensführung”, der seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Ãœberwachungs- und Durchsuchungsmaßnahmen spielt, wird hier dadurch gelöst, dass man dem Nutzer letztendlich die Schuld daran überträgt, ausspionierbar zu sein und dadurch den Kernbereichsschutz negiert. (mehr…)

Unsere “Eliten” scheissen auf das Grundgesetz

Peter Mühlbauer: Schäuble ohne Gesicht

Die Bundesratsausschüsse wollen alle Horrorszenarien der letzen Jahre zusammengefasst in die Neuregelung der Überwachung der Telekommunikation integrieren

gg-bundestag.jpgAuf insgesamt 53 Seiten, die dem Bundesrat für seine Stellungnahme am 8. Juni dienen sollen, packen die Länderpolitiker aus dem Innen-, dem Rechts- und dem Wirtschaftsausschuss auf alles, was von Verfassungsrechtlern in den Bereich der höchst problematischen bis klar verfassungswidrigen Eingriffe eingestuft wurde, noch eins drauf. Die in dem Papier gemachten Vorschläge sind teilweise so klar grundgesetzwidrig, dass man eigentlich schon von einem Putschversuch gegen die Verfassung sprechen könnte.
So wollen die Länderpolitiker unter anderen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten von sechs auf zwölf Monate verdoppelt sehen und den Zugriff darauf ohne weitere Einschränkungen auch für “zivilrechtliche Auskunftsansprüche” – im Klartext also für die Verfolgung von Patent- Marken- und Urheberrechtsverletzungen - festschreiben. Die Benachrichtigungspflicht bei der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten soll auf Personen beschränkt werden, gegen die Ermittlungen laufen. Das ist geradezu eine Einladung für unseriöse Abmahnanwälte, massenhaft und automatisiert Daten abzufragen, elektronisch auszuwerten und für erpressungsähnliche Geschäftsmodelle zu nutzen. Außerdem sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche für Abfragen erreichbar zu sein – ein Anspruch, der sich für die Provider mit vertretbarem finanziellen Aufwand wohl nur über eine offene Schnittstelle verwirklichen lässt – mit allen damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten. (mehr…)

“Nicht die Schutzrechte der Menschen, sondern die staatlichen Abwehrrechte gegen die Bürger stehen im Vordergrund”

Peter Nowak

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Martin Dolzer, Sprecher des vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein eingerichteten anwaltlichen Notdienstes, zu den Razzien und den Sicherheitsmaßnahmen für den G8-Gipfel

  • Die Hausdurchsuchungen vom 9.Mai gegen linke und alternative Projekte im ganzen Bundesgebiet wurden von der Bundesanwaltschaft mit der Verhinderung terroristischer Anschläge begründet. Wurde hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Martin Dolzer: Die Durchsuchungen von bundesweit über 40 Objekten wurden auf Grundlage des Paragraphen 129a durchgeführt. Das bekannte Problem bei diesem Paragraphen ist seine weitgehende Anwendbarkeit und Auslegbarkeit. Er setzt nicht mehr an der konkreten Verletzung eines Rechtsguts an, sondern abstrakt an einer Organisation. Der Straftatbestand ist also sehr weit gefasst und geht noch weiter im Falle einer so genannten Werbung und Unterstützung. Im Grunde genommen wird er hauptsächlich als “Ausforschungsparagraph” genutzt. Soziale Bewegungen sollen damit kriminalisiert, eingeschüchtert und ihre Infrastruktur zerschlagen werden. Außerdem wird versucht, auf diese Weise ein Klima der permanenten Kriminalitäts- und Terrorismusangst in der Gesellschaft zu schaffen. Die meisten 129a-Verfahren werden nach langen Gerichtsverhandlungen später eingestellt. Doch im Rahmen der Ermittlungen können Abhörmaßnahmen, verdeckte Ermittlungen und eben auch Durchsuchungen durchgeführt werden.

  • Aber müssen die Richter nicht auch bestimmte Kriterien beachten, bevor sie eine solche Hausdurchsuchung genehmigen?

Martin Dolzer: Eigentlich muss für einen Durchsuchungsbefehl ein Anfangsverdacht bestehen. Bei den mir bekannten Fällen der jetzigen Razzien handelt es sich allerdings hauptsächlich um Vermutungen. Die reichen eigentlich für die Genehmigung einer Hausdurchsuchung nicht aus. Trotzdem wurden auch in der Vergangenheit gerade bei 129a-Verfahren Durchsuchungen auf Grund von reinen Vermutungen angeordnet. Das ist durch die genannte enorme Breite der Gesetzesauslegung möglich. Es wird dann von den Details in den einzelnen Fällen abhängen, inwieweit die Maßnahme als unrechtmäßig angefochten werden kann. (mehr…)

Ende der Vertraulichkeit

Auf dem Weg zum gläsernen Bürger: Der Überwachungskosmos der modernen Telekommunikation

Rolf Gössner

ueberwachung500_500.jpgDie Anschläge vom 11. September 2001 werden auch hierzulande von der Regierung dazu genutzt, die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger im Namen des »Antiterrorkampfes« systematisch einzuschränken. In seiner jüngsten Buchveröffentlichung »Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralschäden an der ›Heimatfront‹« rekonstruiert der Bremer Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner die Entwicklung, die zu einer Gesellschaft im permanenten Ausnahmezustand geführt hat: vom Bundeswehreinsatz im Innern bis zur Zentralisierung und Vernetzung aller Sicherheitsbehörden. Das Buch erscheint dieser Tage im Handel – wir veröffentlichen vorab Auszüge aus dem Kapitel über die exzessive staatliche Überwachung im Telekommunikationsbereich.
Die Telekommunikationsüberwachung (TKÃœ) ist längst zu einer Art Geheimwissenschaft geworden. Kaum jemand findet sich noch im Gestrüpp von Abkürzungen wie TKG, TKÃœV, TÃœ, G-10 zurecht oder kennt sich aus mit Begriffen wie strategische Ãœberwachung, IMSI-Catcher, Online-Durchsuchung oder Vorratsdatenspeicherung. Und kaum jemand ist angesichts der ständigen Novellierungen von Gesetzen und Verordnungen noch auf der Höhe der aktuellen Kontrolldichte – das gilt insbesondere nach den sogenannten Antiterrorgesetzen der vergangenen Jahre. Und 2007 droht noch die längerfristige Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten sowie das heimliche Ausspionieren von Computern.  (mehr…)

Schäubles Schreckensliste

Der Innenminister möchte die Sicherheitsgesetze an vielen Stellen weiter verschärfen. Bürgerrechtler laufen dagegen Sturm. Ein Überblick über Schäubles Pläne

Von Christoph Seils

grundgesetzscheissen.jpgRasterfahndung
Was ist geplant? Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, präventiv Rasterfahndungen durchzuführen. Es soll bei der Suche nach potenziellen Straftätern öffentlich oder privat gespeicherte Daten systematisch abgleichen dürfen.
Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet.
Was ist schon möglich? Bislang sind die Landespolizeien zuständig. Eine Rasterfahndung nach potenziellen islamistischen Terroristen nach dem 11. September 2001 verlief ohne jeden Erfolg, weil die Vorgaben viel zu unpräzise waren.

Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat die präventive Rasterfahndung stark eingeschränkt. Sie sei mit dem Grundgesetz nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand des Staates oder Leib und Leben einer Person bestehe. Als Vorfeldmaßnahme aufgrund einer allgemeinen Bedrohungslage sei sie unzulässig. (mehr…)

zu diesem Thema auch:

http://www.freace.de/artikel/200704/190407a.html 

http://www.sueddeutsche.de/,tt2m2/deutschland/artikel/601/110491/ 

Genug ist nicht genug

Immer weiter auf dem Weg aus der Demokratie

notebook-festplatte-zerlegt.jpgGinge es dabei nicht um die immer weiter fortschreitende Einschränkung ganz persönlicher Freiheiten und Grundrechte - und damit um den Weg einer Demokratie zu einer Diktatur - wären die immer neuen Pläne bundesdeutscher Innenminister zur “Stärkung der inneren Sicherheit” zweifellos geeignet, eine Mischung aus faszinierendem Studienobjekt und Politkomödie abzugeben.
Tatsächlich scheinen sie sich allerdings alle Mühe zu geben, teils mit kleinen, teils mit großen Schritten, den Weg von einer Demokratie hin zu einer Diktatur oder zumindest einem Polizeistaat zurückzulegen. Sicherlich bemerkenswert ist dabei, wie häufig sie hierbei durch die Medien - gleichgültig, ob absichtlich oder durch Nachlässigkeit - unterstützt werden. (mehr…)

E-Mail-Konto nur noch gegen Personalausweis?

Der inzwischen verfügbare Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aus dem Bundesjustizministerium fordert eine Identifizierungspflicht von E-Mail-Nutzern und eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsservern.
Auch “wer einen Anomymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt”, betreibe einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit und unterliege damit den gleichzeitig vorgeschlagenen Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate. Und die Anbieter von E-Mail-Konten müssen nach dem Entwurf Kundendaten erheben und ihre Nutzer so eindeutig identifizieren. Die rasche Eröffnung eines Accounts ohne Vorlage eines Personalausweises bei einem deutschen Webmail-Dienst dürfte damit passé sein. (mehr…)

Das Ende der Unschuld

Der leise Tod der Unschuldsvermutung in Deutschland

In ihrer am Mittwoch veröffentlichten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines “Telemediengesetzes” hat die deutsche Bundesregierung die Forderung der Länder nach Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten durch Tele- und Mediendienste zu “Präventionszwecken” unterstützt.

Die Länder hatten über den Entwurf der Bundesregierung, dem zufolge Anbieter von Tele- und Mediendiensten “für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum” zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen, hinausgehend gefordert, daß dies auch zur “Prävention” von Straftaten geschehen müsse. (mehr…)

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