Die bittere Wahrheit

VON GERHART BAUM

Der Terrorismus, stellt die Sicherheitsbehörden vor besondere Schwierigkeiten. Die Täter sind flexibel organisiert, schwer zu infiltrieren und als Verdächtige zu erkennen. Damit wächst das Bedürfnis zur vorbeugenden Risikobekämpfung - eine Tendenz, die nicht neu ist, sondern schon mit den Ausnahmegesetzen zur Abwehr der RAF und dann im Kampf gegen die sogenannte organisierte Kriminalität in den 90er Jahren begann. Die Sicherheitsbehörden werden immer stärker im Vorfeld der Straftatbegehung und des Tatverdachts tätig. (…)
Präventive Maßnahmen sind unverzichtbar, aber sie dürfen nicht zu einem "entgrenzten Präventionsstaat" führen. "Wer vorbeugen will, weiß nie genug", stellt Heribert Prantl zu Recht fest. Das Bundesverfassungsgericht fordert daher auch bei Vorfeldermittlungen, dass sich die Annahme einer Gefahr, die der Grund für das staatliche Handeln ist, stets auf konkrete Fakten im Tatsächlichen stützen muss. Es muss also die hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für ein besonders geschütztes Rechtsgut entsteht. (mehr…)

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