Der schwarze Peter

Rechtsanwalt Dr. Peter Gauweiler (CSU) wurde einer breiten Öffentlichkeit bekannt – als kleinkarierter Verwaltungsjurist – dessen Mitarbeiter einst auf dem Münchner Oktoberfest nachmaßen, ob in den Maßkrügen tatsächlich die gekaufte Menge Bier ausgeschenkt wurde. Er galt nicht unberechtigt als „Strauß- Amigo“ und ein Parteifreund wollte von ihm wissen, dass er selbst im Kohlenkeller noch einen Schatten werfen würde. Wie ein Magnet zog er den Hass der Linken auf sich und durchlebte so manche persönliche. politische Krise. Ein Musterbeispiel sind die Umstände des Verkaufs seiner Anwaltskanzlei, welche der STERN zum Skandal hochstilisierte – und die, wie sich später herausstellte – ein völlig normaler Vorgang war. Der STERN- Informant landete vor dem Strafrichter und wurde berechtigt verurteilt – das Strafurteil brachte Peter Gauweiler aber nicht die Karriere zurück – die ihm der „Skandal“ gekostet hatte. Franz Josef Strauß (FJS) war gestorben und sein Nachfolger Edmund Stoiber hatte seine eigenen Amigos und da störte beim bayerischen Postengeschacher der alte Strauß-Amigo Gauweiler. Gut so – nur so konnte aus dem Politiker das werden was er heute nach Ãœberzeugung der Süddeutschen Zeitung ist – ein Querdenker mit Format. Er war als einer der wenigen in der CSU der gegen den Irak-Krieg war, ebenso gegen den Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan und er ist gegen den Vertrag von Lissabon, der die nationalen Rechte zugunsten von EU-Befugnissen beschneidet. Schlimmer – er hält diesen Vertrag für verfassungswidrig – und er tut etwas für seine Ãœberzeugung – er klagt gegen diesen Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht – teilweise auf eigene Kosten. Es ist die letzte Chance dieses Gerichtes frei zu entscheiden – denn dieser Vertrag kastriert das Bundesverfassungsgericht – nimmt ihm die Kompetenz dem Grundgesetz Vorrang vor dem EU-Recht zu verschaffen. Damit es auch den Lesern klar wird: Kommt eine Online-Durchsuchung künftig per EU-Recht auf uns zu, kann der Bürger sich den Gang nach Karlsruhe ersparen – das Bundesverfassungsgericht hat nichts mehr zu entscheiden. Peter Gauweiler tut das, was die „Schreier“ der LINKEN unterlassen haben, nämlich dem Bundesverfassungsgericht Gelegenheit zu geben, über seine geplante Entmachtung selbst zu entscheiden. (mehr…)

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