Gericht erleichtert Dumping-Löhne

Grundsatzurteil in Luxemburg

Von Heribert Prantl, Nina Bovensiepen und Daniela Kuhr

arbeitsdienst1.jpgDer Europäische Gerichtshof erschwert den deutschen Kampf gegen Lohndumping: In einem Urteil vom Donnerstag hat er verboten, öffentliche Aufträge an die Einhaltung von bestimmten sozialen Standards zu binden. Die IG-Bau wertete das Urteil als weiteren Schritt zum Raubtierkapitalismus.
Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland dürfen nach dem Urteil bei der Vergabe ihrer Aufträge nicht mehr die Zahlung des ortsüblichen Tariflohns verlangen. Damit setzt sich das höchste EU-Gericht in Luxemburg in Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht, das 2006 die Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ausdrücklich erlaubt hatte. Das höchste deutsche Gericht hatte den Eingriff in die Koalitionsfreiheit und die Berufsfreiheit im Interesse der sozialen Sicherheit für gerechtfertigt gehalten. (mehr…)

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