Mit Riester zum Ruin der Rentenversicherung

Von Otto Meyer

versicherungsmafia.jpgZu Recht ist die Riester-Rente wieder in die Kritik geraten. Oskar Lafontaine darf inzwischen weithin unwidersprochen sagen: »Die Riester -Rente entpuppt sich als Anlagebetrug.« Das ARD-Magazin Monitor hatte auf Grundlage interner Zahlen der Deutschen Rentenversicherung vorgerechnet, daß sich für einen Durchschnittsverdiener, der 32 Jahre Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, die Zusatzbeiträge für die Riester-Rente nicht lohnen. Seine Rentenansprüche werden voraussichtlich derart niedrig ausfallen, daß er auf die Sozialhilfe für Alte, genannt »Grundsicherung«, angewiesen sein wird. Wenn er dann im Alter tatsächlich noch 100 Euro monatlich aus seinem mühsam Angesparten in Form der Riester-Rente erhielte, würde das Sozialamt bei der Berechnung der Grundsicherung diese Eigeneinkünfte vorweg abziehen. Monitor machte dem bisher nicht informierten Fernsehpublikum bekannt, was der damalige rot-grüne Gesetzgeber bei Einführung der Riester-Rente ins Gesetz geschrieben hatte. Alle Eingeweihten wissen das, aber nicht einmal die fleißigen Berater für Riester-Sparverträge in den Sparkassen weisen die durch Angst und Hochglanzwerbung Angelockten darauf hin.
Der Protest der Versicherungs- und Finanzwirtschaft ließ nicht lange auf sich warten. Sie schickten ihre »Experten« vor, als ersten den »Altersvorsorgeexperten« Meinhard Miegel. Welt online zitierte ihn mit der Schlagzeile »Die Riester-Rente rechnet sich doch!« Zwar mußte auch Miegel zugeben, daß die »Grundaussagen« in dem Monitor-Beitrag richtig seien: für »all diejenigen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, rechnet sich Riester nicht. Gleichwohl« – und nun wird seine Argumentation kabarettreif – »entlasten die Sparer mit ihrer Vorsorge die Sozialkassen.« Und deshalb gibt’s von diesem Experten zusätzlich einen Appell an das Gute, das doch in jedem Menschen zu finden sein muß, abzufordern vorzugsweise bei den Armen: »Zu riestern ist immer eine gute Tat zugunsten der Allgemeinheit.« Er vergaß hinzuzufügen, daß sein Begriff von Allgemeinheit vorrangig das Wohl der privaten Banken- und Versicherungsgesellschaften meint, in deren Lobbydiensten er hauptsächlich tätig ist. (mehr…)

Anmerkung Wolfgang Lieb, NachDenkSeiten: Wenn – wie das die Sozialverbände oder auch der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Bert Rürup, fordern – die Riester-Rente von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt würde, würde diese gegenüber anderen Einkommen der betroffenen Rentner bevorzugt. Das wäre dann nicht nur ein „ordnungspolitisches Fehlverständnis“ (Riester), sondern dieser Weg, Riester-Sparer besser zu stellen, wäre eine (verfassungsrechtlich bedenkliche) weitere Subventionierung durch den Fiskus und eine Privilegierung dieser Form der privaten Vorsorge (auch gegenüber anderem Vermögen, also etwa dem Besitz einer Wohnung, sonstigen Ersparnissen etc.). Damit würde man die Menschen erst recht dazu drängen, ja geradezu zwingen, jegliche Vorsorge auf die Riester-Rente zu konzentrieren. Das wäre natürlich ganz im Sinne der Versicherungswirtschaft und ihrer Protagonisten wie der Herren Riester und Rürup, die wesentlich dazu beigetragen haben, die gesetzliche Rente zu ruinieren, um damit die privaten Rentenmodelle durchzusetzen. Es wäre also eher der Weg in die Vollprivatisierung der Rente mit all ihren Risiken statt dass die gesetzliche Rente wieder armutsfest gemacht würde.

Ein Kommentar zu 'Mit Riester zum Ruin der Rentenversicherung'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'Mit Riester zum Ruin der Rentenversicherung'.

  1. Ingo Meyer sagt,

    am 3. Apr. 2008

    Kommentar zum Beitrag “Versicherungsmafia”

    Dem ARD-Magazin “Monitor” ist zu verdanken, dass auch der ärmere Teil der Bevölkerung über für ihn sinnlose Versicherungs- aufwendungen aufgeklärt wird. Die Versicherungen versuchen zwar dieses mit dem Argument zu verschleiern, dass von vornherein mit Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann, dass man später vielleicht gar nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen sei; gleichwohl ist im Falle nicht vorhersehbarem späteren außerordentlichen Vermögenszuwachs auch eine Riesterrente - dann allerdings wegen “Reichtums” - entbehrlich.

Kommentar hinterlassen:

Du must angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.