Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie

Von Susanne Härpfer

Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen


zwangsjacke.jpgMissliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht “anregen”, jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman “Der Prozeß”? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich. Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht dies möglich.
Aus diesem Grund hat der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck gerade ein Gutachten geschrieben. Darin kommt er zu dem Schluss: Das gängige Betreuungsrecht in Deutschland verstößt gegen die UN-Konvention über die Rechte nicht nur behinderter Menschen (1). Wolfgang Kaleck ist berühmt geworden durch seine Strafanzeigen gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen und gegen DaimlerChrysler wegen Beihilfe zur Ermordung eines argentinischen Gewerkschafters. Jetzt könnte sein Gutachten dazu führen, dass mit der Willkür Schluss gemacht wird. Denn ein wichtiger Schritt zum Schutz des Bürgers vor der Zwangsbetreuung ist die Umsetzung der UN-Konvention. Diese wurde zwar von Deutschland paraphiert, aber noch nicht unterschrieben. Der Gesetzgeber ist aber verpflichtet, der Konvention zu folgen und deutschen Gesetzen anzupassen. Dann aber darf es keine Zwangsbehandlung “gegen den bekundeten Willen mehr geben”, lautet die Expertise von Wolfgang Kaleck. (mehr…)

2 Kommentare zu 'Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie'

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  1. Anonymous sagt,

    am 10. Sep. 2008

    UN-Konvention? soll wohl ein witz sein,deutschland erkennt ja noch nicht einmal eu urteile an,geschweige UN .
    woher kommt das?
    das bundesverfassungsgericht ist die höchste instanz in deutschland,das heißt das eu urteile nicht in deutschland überprüfbar sein,daher nicht rechtsverbindlich sind,warum nicht?
    jedes gesetz in deutschland müsste durch die eu abgesegnet sein,nicht nur in deutschland auch der eu gemeinschaft.
    und das problem fängt ja schon an ,siehe ländergesetze,kommunen die in betreuungssachen mitmischen,der herdfaktor sind,denn kommunen haben macht,und regieren gerichte,zB.(kinderklau)-Recherchen.
    es ist auch festgestellt das richter einfach betreuungsbeschlüsse unterschreiben auf verlangen kommunen(diktatur) kann ich nachweisen die haarsträubend sind.
    sogar sgb wird dazu benutzt um solche marotten durchzuführen,auch intern,konnte ich durch Recherchen und Dokummenten feststellen.
    wir brauchen keine neue gesetze durch einer uno sondern eine politik einer neutralen ländergebung -verfassung die sofort einschreitet um die stinkige willkür von kommunen vor menschenverachtung zuhindern.
    wir wissen das kanzler etc kein einfluss auf länder und kommunen haben die betreuungen willkürlich anordnen,demnach sind die machtbefugnisse auch der UN erledigt.
    auch die angabe von Susanne Härpfer kann ich nicht teilen”kundigen anwalt”denn die meisten betreuungen ergehn in eigenbeihilfe,sprich:
    der unwissende geht auf wunsch zum gesundheitsamt oder gericht in einlassung,dann ist es schon passiert,da mach kein anwalt was gegen,da dieser auf längerer zeit keinen einfluss hat.
    dazu zusagen das gerade anwälte betreuungsgehilfen sind und geld damit verdienen,meiner feststellung.
    ich als rechtshelfer weiß wie man betreuungen sofort zunichte macht,es ist auch festzuhalten das rechtsanwälte nach
    dem rechtsberatungsgesetz an ordnung ,sprich gutachten gebunden sind dem gericht zufolgen,ich als rechtshelfer allerdings nicht und frei handeln darf insoweit der betroffene vollmacht erteilt.
    es wird sehr viel geschrieben über betreuungen,mein ansatz ist jedoch dabei nie vorgekommen wie man richtig verfahren sollte,um schnell und effektiv betreuungen ca 1 monat zerschlagen kann.
    editor
    v.lehnert
    R.H

  2. Niemand sagt,

    am 8. Dec. 2009

    es reicht schon aus einem da hergelaufen Fremden hereinzufallen der unter Vorspieglung falscher Tatsachen ein Gespräch sucht.
    Selbst wenn man es weiß Wer sich dann weigert einem da hergelaufen intime und Private Details preis zugeben dem wird dieses Wahrnehmung des Grundrecht vorgeworfen. besonders schlimm wenn sie Kritisch hinterfragen dem wird “mangelende Einsicht” (in die Unterstellten Vorwürfe) vorgeworfen um diese zu “bewiesen”. Je nach dem ob in ihren Familie behinderungen oder Pyschische Probleme gab kann ihnen dass als “beweis” für die Unterstellte “Geisteskrankheit” vorgeworfen werden selbst wenn der Gutachter dies nur von Hörensagen über Dritte (die jenigen die Betreuungverfahren gegen sie in gang setzten) weiss und gar keine Details weiss.
    echte Wissenschaftliche Beweise für diesen Genetisch begründete braucht er natürlich auch nicht vorzuweisen.
    Eventuell wird ihnen sogar das “sich informieren” über diesen Scharlatan vorgeworfen.
    Hingegen nicht Anklage konforme Fakten wie Mobbing oder andere Trauma werden in der Regeln von diesem Ignoriert Sie könnten ja Verständniss hervorbringen)
    Wer hier keine Ahnung hat und glaubt weil man ja unschuldig sei dem wird diese Naivität und Unwissen zum Verhängniss. Denn anders als Verbrecher im Straftrecht (Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder) werden sie auch keine Rechtshilfe oder -beratungerhalten (der Anwalt den man ihnen als Verfahrenplfeger zugeteilt ist, sie alleine stehen dann “Anklagen” gegenüber sie dürfen aber keine Einsicht erhalten was ihnen vorgeworfen wird (damit schön hinter ihren Rücken immer wieder neu abgesprochen werden kann)
    Ein fach unkundiger Richter wird die einseitige schriftliche Darstellung (zu der sie keine Gegendarstellung abliefern dürfen) des “Gutachters” in einem Schnellverfahren (In dem Sondergericht welches eigentlich gegen das Grundgesetz verstößt) in der Regel bestätigen.
    Dann wird man einem Berufs Betreuer (mit Gold Ketten behangen) zugeteilt der sonst nur Drogen und Alkoholiker betreut. Da dieser an ihnen verdient wird er auch keine Ambitionen haben eine leicht zu betreuenden los zu werden und dementsprechend berichten. Sollten sie Wiederworte geben kann dieser ihnen zwangmedikation androhen (selbst wenn es als ursprünglichen Vorwurf war “Schüchtern” und “ohne Selbstvertrauen” gewesen zu sein)

    Selbst wenn sie raus kommen wozu sie Anwalt brauchen und Durchhalte vermögen wird die Nachwirkung sie immer wieder einholen. Wenn der Betreuer sie überall bei Behörden, Vermieter usw als “betreuten” offenbart hat (selbst sextäter dürfen anyome bleiben)wird dies auch immer weitergeben. wenn z.b. ihr Vermieter insolvent wird und sein Eigentum an ihr Mietwohnung versteigert wurde und sie Pech haben dann meinen die neuen Vermieter das sie mit dem “Betreuten” machen können was sie wollen.

    Sie werden immer im Nachteil sein da die Verleumdung und Stigmatisierung durch Mitläufer die sowie kein Interesse haben sich zu informieren oder an den Längeren Wahrheiten.

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