Freiwillige vor für das Bürgeropfer!

Der Staatsrechtler Otto Depenheuer, dem Wolfgang Schäuble zugeneigt ist, propagiert das Feindstrafrecht, für das Feinde “Unpersonen” sind

Von Matthias Becker

otto-depenheuer.jpgInnenminister Wolfgang Schäuble hat ein Buch des Staatsrechtlers Otto Depenheuers empfohlen, der im Kampf gegen Terroristen wahrhaft brachiale Mittel für angebracht und nötig hält. Das Buch mit dem Titel “Selbstbehauptung des Rechtsstaates” hat viele Rezensenten (1) entsetzt (2). Was keiner von ihnen berichtete: Es geht darin nicht nur um die angemessene Reaktion auf terroristische Anschläge, sondern Depenheuer propagiert ein obrigkeitsstaatliches Verhältnis zwischen Souverän und Staatsbürgern und “Bürgeropfer”.

“Lesen Sie einmal das Buch ‘Selbstbehauptung des Rechtsstaats’ von Otto Depenheuer und verschaffen Sie sich einen aktuellen Stand zur Diskussion.” Wolfgang Schäuble antwortete ausweichend auf die Frage, wie weit denn der Staat im Kampf gegen den Terror gehen dürfe – Stichwort Guantánamo. Nachdem das Interview im August in der “Zeit” erschienen war, taten zahlreiche Rezensenten genau das – und waren entsetzt. Denn Otto Depenheuers Antwort auf diese Frage lautet schlicht: Steht das Recht selbst auf dem Spiel, darf der Staat alles.

Denn der Kölner Staatsrechtler (3), übrigens auch ein aktiver Organist und Kirchenmusiker, wähnt in “Selbstbehauptung des Rechtsstaates” die Bundesrepublik Deutschland bereits im Ausnahmezustand. Mit den Anschlägen am 11. September 2001 wurde seiner Ansicht nach “ein neues Kapitel der Weltgeschichte aufgeschlagen” und “die Menschen des westlichen Kulturkreises (…) mit der Realität eines weltweiten Bürgerkrieges konfrontiert”. Zwischentöne finden sich in dieser Darstellung nicht, der Kampf der Kulturen droht nicht nur, sondern ist bereits im vollem Gange, und der “Krieg gegen den Terror” “eine Konstante der Politik der nächsten Jahrzehnte”. (mehr…)

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