Ein depressives Volk

Rubrik: ARTIKEL 10 - Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis von admin am 27. Jan. 2007

Kaum Widerspruch gegen Telekommunikationsüberwachung

Antriebslosigkeit wird von Psychologen als deutlicher Hinweis auf das Vorliegen einer Depression bewertet. Angesichts der mit Ausnahme einiger nach wie vor engagierter Organisationen ist eine öffentliche Reaktion auf die ebenso wenigen Berichte über den Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in Deutschland fast vollständig ausgeblieben.

Überträgt man die in dem Entwurf gestellten Forderungen auf die technischen und gesellschaftlichen Umstände beispielsweise des Jahres 1983, so wird deutlich, wie tiefgreifend hier die gesamte Bevölkerung überwacht werden soll.

Dabei kommt der Speicherung aller Verbindungsdaten von Telephonaten über einen Zeitraum von “mindestens” sechs Monaten nur ein vergleichsweise geringer Teil zu, allein die Proteste hiergegen wären aber zweifellos äußerst deutlich - hier sei nur an den Widerstand gegen die 1987 in Deutschland durchgeführte Volkszählung erinnert.

Tatsächlich wären die Eingriffe aber noch weitaus tiefgreifender. So wären 1983 technische Maßnahmen ergriffen worden, um für jeden Bürger einzeln zu speichern, wann er welche Sendungen im Fernsehen anschaut, welche Zeitungen er wann liest und wie lange er sich in einer Bücherei aufhält, aber auch, wann er ein Pornokino, das Büro einer “mißliebigen” Partei oder auch ein Spielcasino besucht. Dem Gesetzentwurf sollen alle Telekommunikationsabieter - Telephongesellschaften ebenso wie Internetprovider - gezwungen werden, Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang ..verdachtsunabhängig.. - also in jedem Fall - zu speichern.

Der Wissensdurst der deutschen Regierung geht aber noch weiter. So sollen auch Anbieter von “Anonymisierungsdiensten” gezwungen werden, diese Daten ihrer Nutzer zu speichern. Wiederum ins Jahr 1983 übertragen, bedeutete dies, daß der Verkauf von - mit eindeutigen Nummern markierten - Sonnenbrillen, falschen Bärten und Perücken nur noch gegen Vorlage eines Ausweises möglich wäre.

Und auch das anonyme Versenden von Briefen hätte 1983 diesem “Entwurf” folgend ein Ende gehabt, da nun Anbieter von E-Mail-Konten gezwungen werden sollen, ihre Kunden eindeutig zu identifizieren - also durch Vorlage des Personalausweises. 1983 hätte sich also jeder Briefeschreiber durch Vorlage seines Ausweises für den Versand wie auch den Empfang von Briefen vorab eindeutig identifizieren müssen. Der Weg jedes einzelnen Briefes wäre anschließend überwacht und festgehalten worden, so das jederzeit nachvollziehbar gewesen wäre, wer wann wem einen Brief geschickt hat.

All dies ist 1983 nicht geschehen, obwohl es auch damals schon sehr aufschlußreiche Bücher über organische Chemie in Büchereien, Erpresserbriefe und -anrufe, Briefkastenfirmen und zahllose weitere Wege gab, die damaligen “anonymen” Möglichkeiten zu kriminellen Zwecken zu nutzen, gab. Einer der Gründe hierfür ist zweifellos, daß die vollständige Ãœberwachung der Telekommunikation heute ungleich einfacher ist, da sie ohnehin schon auf Computern basiert - auch wenn die anfallenden Datenmengen die betroffenen Unternehmen vor ebenso große Probleme wie Kosten stellen werden. Ein vermutlich aber noch weitaus entscheidenderer Grund ist das unwissende, gleichgültige oder gar zustimmende Schweigen der Bevölkerung.

Gleichgültig, ob dieses Schweigen nun tatsächlich Anzeichen einer Depressionserkrankung ist, deprimierend ist es für jene, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzen, aber zweifellos.

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